Zum 01.01.2018 erhalten die Vertragstypen
eine eigenständige gesetzliche Regelung im BGB. Bisher galt für sie das allgemeine Werkvertragsrecht. Es blieb den Vertragsparteien überlassen, an die Besonderheiten eines Bauprojekts angepasste Regelungen zu vereinbaren, z.B. durch Inbezugnahme der VOB/B. Mehr...
Der Bauvertrag wird im Gesetz nun definiert als Vertrag über die
eines Bauwerks oder eines Teils davon.
Damit soll sichergestellt werden, dass nicht jede kleinere Wartungsarbeit oder Reparatur unter den Begriff des Bauvertrages mit entsprechend einschneidenden Folgen fällt.
Kernpunkte der Neuregelung sind:
Das neue Bauvertragsrecht gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2018 geschlossen werden. Es beinhaltet wichtige Änderungen, die auch in künftigen Streitfällen die Rechte und Pflichten der Beteiligten beeinflussen werden
veröffentlicht am 31.10.2017